Servus VXler,
hab mir wunderschöne neue Blinker gekauft. Viele haben ihre ja auch getauscht, wie man auf diversen Bildern bewundern kann. Meine sind für die D-Zulassung wohl zu kurz aber für die EG-Zulassung passt... was also tun? An was muss ich mich halten?
Danke fürs lesen und gute Fahrt
D oder EG -Zulassung?
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ZumUndWegIsER
- VX-Rookie
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- Registriert: Sa Apr 10, 2010 20:32:21
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[b:609dea635b][i:609dea635b]Hallo ZumUndWegIsER,
hab da was gefunden:[/i:609dea635b]
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1. 1. 62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder
beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1. 1. 87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren
Blinkern zulässig
[i:609dea635b]Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen?
Liebe VX-Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht Dir
Jürgen
[/i:609dea635b][/b:609dea635b]
hab da was gefunden:[/i:609dea635b]
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1. 1. 62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder
beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1. 1. 87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren
Blinkern zulässig
[i:609dea635b]Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen?
Liebe VX-Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht Dir
Jürgen
[/i:609dea635b][/b:609dea635b]
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ZumUndWegIsER
- VX-Rookie
- Beiträge: 4
- Registriert: Sa Apr 10, 2010 20:32:21
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Ich würde sagen durchgoogeln Eg-Zulassung etc.
da gibt es einen Stichtag.
Aber die VX ist damals nach deutschem Recht zugelassen worden und Anbauten an dieser nach deutscher StvZO
Ich habe mich mal mit der Thematik beschäftigt aber momentan den Link nicht zur Hand (schaue mal unter TÜV Hamburg - Service oder Motorrad?)
Gruss guido
da gibt es einen Stichtag.
Aber die VX ist damals nach deutschem Recht zugelassen worden und Anbauten an dieser nach deutscher StvZO
Ich habe mich mal mit der Thematik beschäftigt aber momentan den Link nicht zur Hand (schaue mal unter TÜV Hamburg - Service oder Motorrad?)
Gruss guido
- OttmarX
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Bei den hinteren Blinkern wird nicht so genau gemessen Hauptsache gut sichtbar.
Bei den vorderen gibt es eine Vorgabe, die die TÜVler gerne prüfen. Die bezieht
sich auf den Abstand zum Scheinwerfer. (das macht ja auch Sinn)
Da ich Blinkerspiegel verwende, habe ich die Daten nicht mehr genau im
Kopf. Es waren aber imho 10 cm Abstand (ohne Gewähr). Das hat damals
verhindert, dass ich die kleinen Blinker an die VX montiert habe.
Bei den vorderen gibt es eine Vorgabe, die die TÜVler gerne prüfen. Die bezieht
sich auf den Abstand zum Scheinwerfer. (das macht ja auch Sinn)
Da ich Blinkerspiegel verwende, habe ich die Daten nicht mehr genau im
Kopf. Es waren aber imho 10 cm Abstand (ohne Gewähr). Das hat damals
verhindert, dass ich die kleinen Blinker an die VX montiert habe.
Mit 66 Jahren....