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Bridgestone BT46 F BT46 R

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james
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Do Dez 07, 2023 15:56:44    Titel: Bridgestone BT46 F BT46 R Antworten mit Zitat
 
Hallo VXler
Ohne groß nach zu denken habe ich mir folgende Reifen gekauft:
Bridgestone BT46 F u. BT46 R
leider blicke ich nicht durch, ob ich die jetzt eintragen muss oder nicht .
Eine Reifenfreigabe finde ich nicht.
Ich wäre sehr dankbar wenn, mir Jemand hier erklären kann wie ich weiter vorgehen sollte. Vielleicht kann mir Jemand seine Erfahrungen mitteilen.
Liebe Grüße aus dem Sauerland Stefan
wenn das irgendwo steht sagt mir bitte bitte wo Very Happy Very Happy Very Happy
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Dieter
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BeitragVerfasst am: Do Dez 07, 2023 17:11:36    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Stefan,

diese Reifen fahre ich auch seit letztem Jahr. Wichtig ist das die Reifengröße stimmt. Ich habe nichts eintragen lassen. Mal abwarten was der Prüfer im Herbst dazu sagt. Vorher bin ich Heidenau gefahren. Die waren auch nicht eingetragen. Gab bisher noch keine Probleme.

Im Zweifel ist eine zusätzliche Eintragung möglich.

Hier unter Support / Reifenfreigabe findest du den Link zum Hersteller und dort:


http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/65199.pdf



Gruß
Dieter
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james
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Do Dez 07, 2023 17:31:52    Titel: Antworten mit Zitat
 
Guten Abend Dieter
Vorab wie geht es dir ? lange keine schönen Bilder von Dir gesehen und auch kaum was gelesen muß wohl am Wetter liegen....
Vielen Dank für deine schnelle Antwort .Die Freigabe in dem Link hatte ich auch gefunden und nicht wirklich verstanden.
Ich denke, ich werde die Reifen montieren und den TÜV entscheiden lassen!
Was bedarf es für die Eintragung und weißt Du, oder wer anders, zufällig was das kostet ?
Lieben Gruß....
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UweS
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: Do Dez 07, 2023 17:33:22    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,

kleine Ergänzung.

In der aktuellen Herstellerbescheinigung wird ja auf die Fußnote 9 und 12 hingewiesen, die ist auch relativ neu.

(9) Wenn Größen oder Bauart nicht in den Papieren aufgeführt ist, ist ggf. eine Anbaubegutachtung notwendig. Bei Fragen MC-Technik Telefon 069/999918-255
(12) Anbaubegutachtungsmöglichkeit bitte vor der Montage mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen abklären


Schön finde ich hier den Verweis auf die telefonische Unterstützung, das ist ein guter Service welchen nicht alle Hersteller anbieten.

Da die verschiedenen Prüforganisationen, und/oder auch der einzelne Prüfer, hier eigene Interpretationen hat, ist ein vorheriges Abklären nicht verkehrt, aber meiner Meinung nach nicht zwingend notwendig.
Mit meinem Prüfern bin ich da mittlerweile Einig und wir verfahren nach Punkt 9, Größe passt und alles ist gut.

Im Falle einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörde, sprich Polizei, freue ich mich speziell auf dieses Thema, das wird eine lustige Unterhaltung.
Meine bisherigen Anfragen bei der Polizei zeigen mir aber hier ein großes Verständnis, zumal viele von dieser Regelung gar nicht so viel wissen und daher auch von selbst gar nicht beachten.

Da auch die Reifenhersteller und die Prüforganisationen mit dieser Regelung des KBA unzufrieden sind, bleibt die Hoffnung das sich hier noch einmal was ändert. Dies sollte eigentlich dieses Jahr passieren, bisher aber leider Fehlanzeige. Na, wir warten und bohren weiter.
_________________
Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Dieter
VX-König


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BeitragVerfasst am: Do Dez 07, 2023 18:55:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
james hat Folgendes geschrieben:
Guten Abend Dieter
Vorab wie geht es dir ? lange keine schönen Bilder von Dir gesehen und auch kaum was gelesen muß wohl am Wetter liegen....
Vielen Dank für deine schnelle Antwort .Die Freigabe in dem Link hatte ich auch gefunden und nicht wirklich verstanden.
Ich denke, ich werde die Reifen montieren und den TÜV entscheiden lassen!
Was bedarf es für die Eintragung und weißt Du, oder wer anders, zufällig was das kostet ?
Lieben Gruß....


Hallo Stefan,

dann erst mal ein Bild vom vorletzten Sonntag. Dann hätte ich noch etwas ältere Bilder aus dem Harz aber da mit MZ Laughing




Aktuell fotografiere ich nur sehr selten bei dem Wetter. Ansonsten geht es mir gut und ich befinde mich so halb im Winterschlaf. Laughing

Zum Reifen, hab im Mai 2022 eine Eintragung für meine ETZ 250 vorgenommen da die Reifengrößes nicht eingetragen ist.

Hab aber etwas gesucht bis ich einen Prüfer gefunden habe. Der Witz bei der Sache, aktuell fahre ich die Reifen mit den neuen Größen noch legitim da es dafür schon sehr lange eine Freigabe gibt. Aber sobald ein neuer draufkommt gilt diese nicht mehr.
Ein Prüfer wollte die Reifen sogar bei der HU nicht akzeptieren, da meine ETZ eine Einzelzulassung ist. Rolling Eyes Und dafür angeblich die Freigabe nicht gilt. Da viele MZ eine DDR Zulassung hatten wurde hier eine 21er Prüfung verlangt und dann galt sie als Einzelabnahme obwohl es die originalen Daten und Nummern dafür gab. Was sollst. Abgehakt. War auch der 1. der es so sah.

Also zur Prüfung,

du suchst dir einen Prüfer der neue Reifen eintragen darf.
dann fährst du mit den Unterlagen hin, auch der Freigabe vom Reifenhersteller. Oft sehen die Freigaben anders aus, da stehen dann nur die Felgen- und Reifengrößen drauf. Und die Freigaben müssen aktuell sein. Alte Freigaben zählen nicht mehr.

Bei mir hat er sich die Felgen und die Reifen kurz angesehen, geprüft ob sie Freigängig waren und hat sich die Daten notiert. Dann brauchte er für den Schreibkram und die Fotos über eine viertel Stunde. Danach habe ich 70 Euro gezahlt und war dort fertig. Ich habe nur den Prüfbescheid fürs Amt bekommen. Achtung, einige Prüfer wollen wohl auch eine ausführliche Probefahrt unternehmen und dann im Stundensatz abrechnen. Also möglichst vorher klären was es kostet.

Dann musste ich noch zum Amt und das eintragen lassen. Da wurde dann der neue Schein ausgestellt. Da meine Papiere noch alt waren gab es direkt neue. Zulassungsbescheinigung 1 + 2. Die Alten habe ich auch wieder mitgenommen. Kosten waren wohl ca. 40 Euro. Müsste ich raussuchen.

Aber bei so einer Eintragung wird der konkrete Reifen eingetragen. Wenn du einen anderen fahren möchtest musst du den auch eintragen lassen.

Wie schon geschrieben, ich sehe kein Problem darin einen Reifen für den es eine Freigabe gibt einfach so zu fahren solange er die gleiche Größe hat. Uwe hat es ja auch schön beschrieben.

Wenn du die Reifen trotzdem eintragen möchtest und bei euch keinen Prüfer findest, können wir auch bei uns nachfragen. Ist bei mir ja auch schon etwas länger her.



Gruß
Dieter

Ergänzung, lies mal deine PN Wink
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james
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Fr Dez 08, 2023 08:00:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
DANKE
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zohr
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BeitragVerfasst am: Sa Dez 09, 2023 18:45:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bei mir war es auch so, wie Dieter schreibt. Nur, dass mein Mopped keinen Millimeter bewegt wurde.

Wer sich an nicht eingetragenen Reifen (oder anderm) gerne aufhält, sind die Versicherungen im Schadensfall. Die sehen dann die Betriebserlaubnis als erloschen an und verabschieden sich damit aus der Haftung.

Gruß JÖrg
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Denny
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BeitragVerfasst am: Sa Dez 09, 2023 23:27:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo VX Gemeinde,

ich fahre den BT 46 seit Januar 2022 . Im Mai 2022 musste meine Suse zum TÜV , da ich die Reifenfreigabe vom Hersteller in Papierform dabei hatte ( habe ) brauchte nichts eingetragen werden. Eine Eintragung muss nur gemacht werden, wenn man die Freigabe nicht in Papierform mit sich rum tragen möchte ( aussage vom TÜV Prüfer ) .

Gruß Thomas ( Denny )
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Mfg Thomas
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Dieter
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BeitragVerfasst am: So Dez 10, 2023 00:47:47    Titel: Antworten mit Zitat
 
Das war früher mal so. Ist aber inzwischen nicht mehr der korrekte Stand. Da sieht man mal wieder es gibt 1.000 Meinungen.

Wenn ihm das reichte, freue dich.


Gruß
Dieter
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james
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 07:34:47    Titel: Antworten mit Zitat
 
Guten Morgen Denny
woher hast du die Reifenfreigabe ? Ich kann auf der Herstellerseite keine finden,
L.G. Stefan
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Amigaharry
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 11:07:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
zohr hat Folgendes geschrieben:


......

Wer sich an nicht eingetragenen Reifen (oder anderm) gerne aufhält, sind die Versicherungen im Schadensfall. Die sehen dann die Betriebserlaubnis als erloschen an und verabschieden sich damit aus der Haftung.

Gruß JÖrg


Auch nicht ganz richtig: Das Schadensereignis muss in ursächlichem Zusammenhang mit dem Reifen stehen - nur dann kann die Versicherung erst einmal die Haftung anfechten. D. h. aber noch lange nicht, das sie auch Recht bekommt. Denn das muss ein vericherungsunabhängiger, gerichtlich beeideter Sachverständiger entscheiden. Und da muss es schon eine grobe Abweichung beim Reifen sein, damit sowas geschieht. Grob heist: völlig andere Dimension (meist zu groß), falscher Typ (Stollenreifen, etc.) oder, was in Zeiten der Internetbestellungen auch immer wieder passiert, ein nicht in EU zugelassener Fernostschrott.

Übrigends: Es gibt kein gesetzliches Ablaufdatum (Verbrauchsdatum) für Reifen. Man kann auch mit 20 Jahre alten Reifen fahren, solange sie nicht defekt (z.B. rissig) sind. Ob das klug ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Dies ist EU-weit für Versicherungen geregelt.
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VX800/Bj95, Guzzi 1200-V8 Sport/BJ2014, GS500F/Bj2004, Aprilia Falco SL1000S/Bj 2003, VanVan 125/Bj 2002, Guzzi Breva750i.E./Bj.2005, Jawa 250/Bj. 1969, Puch Lido SL 125/Bj. 1985 , Puch 125 SV/Bj. 1956 und noch ein paar andere Kleinigkeiten.....
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Meikel
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 13:11:37    Titel: KFZ Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat
 
Moinsen
Zum Thema KFZ Haftpflichtversicherung möchte ich etwas beitragen.
Als Sachverständiger für Schäden und Bewertung an Fahrzeugen habe ich da einen
"etwas" anderen Blickwinkel.
Ich war zuerst für die Versicherer tätig. Für die ist das ganze ein Massengeschäft.
Wenn die 1,- € sparen können, machen die das. Bei der Menge rechnet sich dann das.
Nun werden auch von den Versicherungen rigoros Kürzungen durchgezogen,
egal ob das rechtens ist oder nicht.
Bei dem einen klappt das, bei dem anderen nicht.
So läuft das! Und das rechnet sich. Ich sehe das mittlerweile sportlich.
In Deutschland hat jeder, der unverschuldet eine Haftpflichtschaden erlitten hat,
einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Den bezahlt auch der Schädiger.
Wer das ohne einen Rechtsbeistand angeht, handelt m.M.n äußerst naiv !
Und das unabhängig von der Haftung:
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge!
Immer einen eigenen Sachverständigen aufsuchen und mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Und ohne eine Rechtsschutzversichung ist es fast unmöglich vor Gericht zu gehen.
Die großen Versicherungen legen es auch oft darauf an.
Die wissen ganz genau wer eine Rechtsschutzversichung hat, dass ist dann Taktik.
Sämtliche Kosten sind vorerst vom Kläger zu begleichen.
Und die übersteigen oft den Streitwert.
Den Nachweis ob Beispielsweise ein Reifen für den Unfall verantwortlich ist,
kann nur mit einem Rechtsschutz im Rücken erbracht werden.
_________________
MEIKEL

Hab keine VX, leider
Ein wahrer Japanischer Kardantourer muß einfach 4 Zylinder und 1100 ccm³ haben *grins*
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Amigaharry
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 16:03:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Den Nachweis ob Beispielsweise ein Reifen für den Unfall verantwortlich ist,
kann nur mit einem Rechtsschutz im Rücken erbracht werden.


Nein, so ist das nicht: Hier muss ein Begründeter Verdacht vorliegen, damit das überhaupt beanstandet werden kann. Und einen "Verdacht" sich einfach aus den Fingern zu saugen (die Betonung liegt hier auf "begründet") , trauen sich auch Versicherungen nicht - dann das kann im darauf folgenden Strafverfahren teuer ins Auge gehen - für die Versicherung (und ist auch schon passiert). Die Richter kennen in solchen Fällen nur wenig Pardon.
Als technischer Sachverständiger kenne ich die gesetzliche Definition von "begründet" sehr wohl und weis wann das anzuwenden ist. Ganz sicher nicht, wenn ein Reifen eines anderen Herstellers mit selber Dimension und Kategorie aufgezogen wurde.

Es gibt natürlich immer Streitfälle, die vordergründig nicht eindeutig sind (oder wo das einfach behauptet wird) - und da toben sich dann die Anwälte aus. Versicherungen sind aber auch nicht blöd: Wenn keine aussreichende Chance besteht, das Verfahren zu gewinnen, kommen sie recht rasch mit aussergerichtlichen "Kulanzlösungen".

Leider muss ich dir in einem Recht geben: Heute versucht man alles in Grund und Boden zu klagen - egal ob einem die Logik sagt das ist ein hirnverbrannter Schwachsinn oder da ist was dran. Der Otto-Normalverbraucher wird da gerne einfach überfahren - da macht sich eine Rechtsschutzversicherung sicher bezahlt.
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gumami
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 17:26:55    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich sehe das auch sportlich.
Ein Reifen der bis DOT 5221 legal ist , kann ab DOT 0122 nicht begründet fahrlässig sein. Wir reden ja hier von selber Hersteller und gleicher Dimension.


Guido
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PAMVMeyer
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 21:53:07    Titel: Re: KFZ Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat
 
Meikel hat Folgendes geschrieben:
Moinsen
Zum Thema KFZ Haftpflichtversicherung möchte ich etwas beitragen.
Als Sachverständiger für Schäden und Bewertung an Fahrzeugen habe ich da einen
"etwas" anderen Blickwinkel.
Ich war zuerst für die Versicherer tätig. Für die ist das ganze ein Massengeschäft.
Wenn die 1,- € sparen können, machen die das. Bei der Menge rechnet sich dann das.
Nun werden auch von den Versicherungen rigoros Kürzungen durchgezogen,
egal ob das rechtens ist oder nicht.
Bei dem einen klappt das, bei dem anderen nicht.
So läuft das! Und das rechnet sich. Ich sehe das mittlerweile sportlich.
In Deutschland hat jeder, der unverschuldet eine Haftpflichtschaden erlitten hat,
einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Den bezahlt auch der Schädiger.
Wer das ohne einen Rechtsbeistand angeht, handelt m.M.n äußerst naiv !
Und das unabhängig von der Haftung:
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge!
Immer einen eigenen Sachverständigen aufsuchen und mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Und ohne eine Rechtsschutzversichung ist es fast unmöglich vor Gericht zu gehen.
Die großen Versicherungen legen es auch oft darauf an.
Die wissen ganz genau wer eine Rechtsschutzversichung hat, dass ist dann Taktik.
Sämtliche Kosten sind vorerst vom Kläger zu begleichen.
Und die übersteigen oft den Streitwert.
Den Nachweis ob Beispielsweise ein Reifen für den Unfall verantwortlich ist,
kann nur mit einem Rechtsschutz im Rücken erbracht werden.


Ich Stimme dir da leider zu, es ist echt Peinlich in Deutschland recht zu haben un das dann auch am Ende noch zu bekommen, und das ohne die Juristen + Sachverständigenindustrie mit zu finanzieren = ist denke ich wohl fast unmöglich ? Sind alles Arbeitsplätze die man da mit Sponsort, das ist so traurig.
Hab ich am eigenen leibe erfahren. Ist zwar für mich ok ausgegangen aber habe dem Drecksladen von gegnerischer Versicherung ca.1.200Euro "auslegen müssen" um nicht mit der "Werkstatt" auch noch einen Rechtsstreit zu bekommen und das ganze etwas über 1 Jahr bis "Herr Sinnlos Richter" einen Termin frei hat die Sache anzugehen. Wollte dann wenigstens 3% Zinsen haben (Für die Auslage der 1200Euro für 13 oder 14 Monate).. mein Juristischer Rechtschutzbeistand (Nennt sich dann Anwalt glaub ich) sagte da nur = ne also sowas gibts da dann nicht.

Die Schustern sich das zurecht wie sie hübsch finden. Das hat nichts mit klarem Menschverstand zu tun. Alle fast nur zum Gelddrucken beschäftigt.
Aber alle noch eine "Menschlichkeitsstufe - Stufe" über einem Notar.... Smile

Am Ende hatte ich dann ja Recht + Recht Smile Was schon 14/15 Monate klar war aber da hatte ich nur 1 x Recht Smile

Gruß
Peter
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(Fahrer 1752)
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 22:04:31    Titel: Antworten mit Zitat
 
james hat Folgendes geschrieben:
Guten Morgen Denny
woher hast du die Reifenfreigabe ? Ich kann auf der Herstellerseite keine finden,
L.G. Stefan



Hallo Stefan,

hatte ich schon weiter oben verlinkt.

http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/65199.pdf



Gruß
Dieter
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 11, 2023 22:38:31    Titel: Antworten mit Zitat
 
und das ohne die Juristen + Sachverständigenindustrie mit zu finanzieren

Aber, aber - nicht so böse - immerhin verdiene ich mir damit auch mein Zubrot (wenn auch nicht in dem Bereich) Twisted Evil Twisted Evil
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james
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BeitragVerfasst am: Di Dez 12, 2023 12:43:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Dieter hallo VXler
vielleicht sehe ich, wieder, vor lauter Bäumen den Wald nicht.
Meine Frage muss ich die Reifen, mit der Bescheinigung aus Dieters geposteten Link, eintragen oder nicht?
Bitte seit so gut und antworte mir kurz.
Verstanden habe ich bis jetzt, dass das wohl keiner so richtig weiß und dass jeder Prüfer das wohl anders sieht.
10000 Dank und liebe Grüße aus dem Sauerland
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PAMVMeyer
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BeitragVerfasst am: Di Dez 12, 2023 20:40:01    Titel: Antworten mit Zitat
 
Du musst sie NICHT Eintragen "lassen" wenn du/dein TÜV/DEKRA/GTÜ Mensch es nicht bemängelt bei der Prüfung (er könnte aber bemängeln)

Bei einem Unfall kannst du mit viel Pech noch mehr Pech haben wenn sich Sachverständie Juristen und Versicherung streiten und dann Feststellen das deine Betriebserlaubnis "erloschen" ist weil du "Falsch" Reifen drauf hattest.

Da braucht man auch gar nicht den TÜV/DEKRA/GTÜ Mensch dann versuchen verantwortlich zu machen weil dieser sagt dann das bei der "Prüfung" andere Reifen auf dem Moped waren..... oder ähnliches.

Es geht da nur ums Geld und nicht um richtig oder Falsch.

So verständlich ?

Gruß
Peter
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GioHO
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BeitragVerfasst am: Mi Dez 13, 2023 21:51:38    Titel: Antworten mit Zitat
 
Sehr interessante Geschichte. Hab gerade mal in meinen "Schein" geschaut. Da steht drin:

*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Ansonsten unter "15" nur die Reifengröße. (also "110/80-18 58H TL" für vorne, "150/17B17 69H TL" für hinten. Also keinerlei Vorangaben für Reifenhersteller.

Stell ich mir die Frage Embarassed : Wo find ich die Betriebserlaubnis für mein Moped? Hab nur das VX800 Fahrerhandbuch.

Von meinem Vorgänger hab ich die "Unbedenklichkeitserklärung für Reifenumrüstung an Suzuki-Krafträdern" noch für die Metzeler Lasertec gefunden (damit hab ich sie gekauft), ich habe eine gleiche welche von für die BT45 (die ich aktuell drauf hab).
_________________
Grüsse aus Höpfingen
Gio
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