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Reifeneintragung ab 2020

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Dieter
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 11:26:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Du braucht keine alten Reifen. Wenn der Reifenherteller aktuell eine Freigabe für den Reifen auf seiner Seite hat ist alles OK. Darfst aber scheinbar nicht beim TÜV nachfragen. Bei der DEKRA wurde mir das betätigt. Sobald der Größeneintrag im Schein mit dem Reifen übereinstimmt und der Hersteller eine entsprechende Freigabe auf seiner Seite hat ist alles OK. Am Besten wie bisher ausdrucken und mitnehmen.


Gruß
Dieter
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 11:55:57    Titel: Antworten mit Zitat
 
Dieter hat Folgendes geschrieben:
Du braucht keine alten Reifen. Wenn der Reifenherteller aktuell eine Freigabe für den Reifen auf seiner Seite hat ist alles OK. Darfst aber scheinbar nicht beim TÜV nachfragen. Bei der DEKRA wurde mir das betätigt. Sobald der Größeneintrag im Schein mit dem Reifen übereinstimmt und der Hersteller eine entsprechende Freigabe auf seiner Seite hat ist alles OK. Am Besten wie bisher ausdrucken und mitnehmen.


Gruß
Dieter


Hallo Dieter,

o.k. danke für die Info. Die aktuelle Michelin PR3/2 Freigabe habe ich immer bei den Papieren mit dabei.

Gruß und schönes WE
Joachim
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Ein Leben ohne VX ist möglich, aber sinnlos.
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 14:35:51    Titel: Antworten mit Zitat
 
Jose28 hat Folgendes geschrieben:
Dieter hat Folgendes geschrieben:
Du braucht keine alten Reifen. Wenn der Reifenherteller aktuell eine Freigabe für den Reifen auf seiner Seite hat ist alles OK. Darfst aber scheinbar nicht beim TÜV nachfragen. Bei der DEKRA wurde mir das betätigt. Sobald der Größeneintrag im Schein mit dem Reifen übereinstimmt und der Hersteller eine entsprechende Freigabe auf seiner Seite hat ist alles OK. Am Besten wie bisher ausdrucken und mitnehmen.


Gruß
Dieter


Hallo Dieter,

o.k. danke für die Info. Die aktuelle Michelin PR3/2 Freigabe habe ich immer bei den Papieren mit dabei.

Gruß und schönes WE
Joachim


Hallo Leute,

das ist nicht ganz richtig!
Die bisherigen Reifenfreigaben sind nur gültig für Reifen mit DOT bis Ende 2019.
Ab DOT 2020 benötigt man für die VX eine Herstellerbescheinigung, weil sie noch eine ABE-Zulassung hat (auch wenn die Reifengröße und Reifenbauart sich nicht ändert).
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Jürgen

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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 14:41:06    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 14:48:39    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hier noch ein Auszug von der Michelin Seite:

"Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!

Im Verkehrsblatt Nr. 15/2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bisher bestehende Reifenfreigaben in Form einer Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage von Bereifungen mit abweichender Dimension (Reifengröße) oder Bauart herangezogen werden können.

Es wurde eine Übergangsfrist definiert: die bisherigen Reifenfreigaben gelten für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025.

Bei Reifen mit Herstelldatum ab 2020 muss man nun darauf achten, ob man ein Motorrad mit EU-Typgenehmigung oder ABE hat und ob man in den originalen Reifengrößen oder in abweichenden Reifengrößen/Reifenbauarten bereift:

Motorräder mit EU-Typgenehmigung:
a. Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller/anderer Reifentyp:

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig. Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

b. Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart:

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 uf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Motorräder mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21 StVZO:

Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall b notwendig.


Praktische Hinweise zur Neuregelung der Reifenfreigaben:

Erläuterungen zur Service-Information:

Eine Service-Information wird vom Reifenhersteller ausgestellt in den originalen Reifengrößen und nur für Motorräder mit EU-Typgenehmigung. In der dazugehörigen Übereinstimmungsbescheinigung (coc-Papier) können mehrere originale Reifengrößen oder Reifenbauarten enthalten sein.



Die in der Service-Information aufgeführten Bereifungen stellen die Empfehlung des Reifenherstellers dar. Nicht aufgeführte Bereifungen stellen entweder keine Empfehlung dar oder wurden nicht für ihr Motorrad geprüft.



Rein rechtlich gesehen können Sie auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu ihrer eigenen Absicherung, nur Reifen zu fahren, die in der Service-Information aufgeführt sind.



Erläuterungen zur Herstellerbescheinigung:


Eine Hersteller-Bescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für Bereifungen mit abweichenden Reifengrößen oder Reifenbauarten für Motorräder mit EU-Typgenehmigung und für alle Bereifungen bei Motorrädern mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE / EBE).



Die erforderliche Begutachtung nach §21 StVZO wie auch die anschließend erforderliche Änderung der Fahrzeugpapiere auf der KFZ-Zulassungsstelle sind gebührenpflichtig.
Wir empfehlen deshalb, vor Kauf / Montage der Reifen mit dem Technischen Prüfdienst (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) abzuklären, ob dieser die Bereifung anhand der Herstellerbescheinigung abnimmt.



Motorräder können seit Inkrafttreten der Richtlinie 92/61 EWG mit einer EU-Typgenehmigung homologiert werden. Enthält Feld K im KFZ-Schein eine der folgenden Nr.: 92/61; 97/24, 2002/24; 168/2013, z.B. e13*2002/24*0163, so hat ihr Motorrad eine EU-Typgenehmigung.



Motorräder der 70er, 80er und die meisten Motorräder der 90er Jahre wurden mit einer nationalen Betriebserlaubnis für den Verkehr zugelassen, in Deutschland war das die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die Einzelbetriebserlaubnis (EBE), die z.B. für sogenannte Grauimporte oder Einzelfahrzeuge ausgestellt wurde.


Quelle: https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a
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Jürgen

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UweS
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 18:25:42    Titel: Antworten mit Zitat
 
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Moin,
stimmt nicht ganz.

https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/7079

Dies ist die neue Herstellerbescheinigung, also für Reifen ab DOT 20.
Hier steht unten im Absatz 4 noch einmal alles drin warum die ABE erlischt und der Reifen Eingetragen werden muss.

WupperJoe hat Folgendes geschrieben:

das ist nicht ganz richtig!
Die bisherigen Reifenfreigaben sind nur gültig für Reifen mit DOT bis Ende 2019.
Ab DOT 2020 benötigt man für die VX eine Herstellerbescheinigung, weil sie noch eine ABE-Zulassung hat (auch wenn die Reifengröße und Reifenbauart sich nicht ändert).


Noch kleiner Zusatz.

Wenn bei ABE Zulassung die Reifengröße und Reifenbauart sich nicht ändert aber eine Reifenbindung eingetragen ist!.
Das Ganze versteckt in folgendem Satz.

Auszug aus Absatz 4 Herstellerbescheinigung:
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.

Deshalb ist es auch wichtig nicht nur angegebene Hersteller, sondern auch die oft verbreitete Angabe "REIFENFABRIKATIONSBINDUNG GEM BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" aus der Zulassungsbescheinigung Teil I austragen zu lassen.

Das dies Möglich ist hat man ja im Beitrag von WupperJoe gesehen.

Ändert zwar nichts an dem grundsätzlichem Übel das die Regelung zur Anerkennung der Reifenfreigaben geändert wurde, hilft aber erstmal weiter.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Jose28
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2020 22:54:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a


Stimmt nicht .... ich habe die Dokumente gestern dort runtergeladen:
https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Ganz unten an der Seite steht Freigaben. Dort drauf drücken. Nicht von dem Hinweis, Ihre Suche ergab kein Ergebnis irritieren lassen. Ansonsten sende mir eine PN. Ich kann die Dokumente per Mail als PDF senden.

Gruß
Joachim
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UweS
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 05:23:56    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,
ein kleiner Hinweis zum Thema alte Unbedenklichkeitsbescheinigungen und neue Herstellerbescheinigungen.

Unter "Support" und dann "Reifenfreigaben" findet ihr die Liste der Reifenpaarungen welche aktuell für die VX per Bescheinigung möglich b.z.W. vorgesehen sind. Hier sind auch ,soweit vorhanden, die Links für die Bescheinigungen hinterlegt. Neuerungen werden probiert immer Zeitnah einzupflegen.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Jose28
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 06:24:52    Titel: Antworten mit Zitat
 
UweS hat Folgendes geschrieben:
Moin,
ein kleiner Hinweis zum Thema alte Unbedenklichkeitsbescheinigungen und neue Herstellerbescheinigungen.

Unter "Support" und dann "Reifenfreigaben" findet ihr die Liste der Reifenpaarungen welche aktuell für die VX per Bescheinigung möglich b.z.W. vorgesehen sind. Hier sind auch ,soweit vorhanden, die Links für die Bescheinigungen hinterlegt. Neuerungen werden probiert immer Zeitnah einzupflegen.

Gruß aus Mittelerde
Uwe



Hallo Uwe,

toll, wie du und andere Member sich in Sachen Reifenfreigaben einbringen. Nachtrag noch zu Michelin. Dort gibt es aktuell für die VX eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen für Reifen bis DOT19 und eine Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen ab DOT 20, also 2 verschiedene. Gestern runtergeladen und heute früh getestet. Ist aktiv, also verfügbar.

Gruß
Joachim
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 07:06:18    Titel: Antworten mit Zitat
 
UweS hat Folgendes geschrieben:
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Moin,
stimmt nicht ganz.

https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/7079

Dies ist die neue Herstellerbescheinigung, also für Reifen ab DOT 20.
Hier steht unten im Absatz 4 noch einmal alles drin warum die ABE erlischt und der Reifen Eingetragen werden muss.


Jose28 hat Folgendes geschrieben:
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a


Stimmt nicht .... ich habe die Dokumente gestern dort runtergeladen:
https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Ganz unten an der Seite steht Freigaben. Dort drauf drücken. Nicht von dem Hinweis, Ihre Suche ergab kein Ergebnis irritieren lassen. Ansonsten sende mir eine PN. Ich kann die Dokumente per Mail als PDF senden.


Ich wusste schon, dass es unten weiter geht. Wink
Ich dachte nur, dass es so manch einen verwirrt wenn da steht:

Ihre Suche ergab keine Ergebnisse
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Jürgen

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Jose28
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 07:10:45    Titel: Antworten mit Zitat
 
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
UweS hat Folgendes geschrieben:
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Moin,
stimmt nicht ganz.

https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/7079

Dies ist die neue Herstellerbescheinigung, also für Reifen ab DOT 20.
Hier steht unten im Absatz 4 noch einmal alles drin warum die ABE erlischt und der Reifen Eingetragen werden muss.


Jose28 hat Folgendes geschrieben:
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Bei Michelin ist unser VX wohl schon ausgestorben. Shocked

Arrow https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a


Stimmt nicht .... ich habe die Dokumente gestern dort runtergeladen:
https://www.michelin.de/motorbike/browse-tyres/by-vehicle/suzuki/vx-800/vs-51-b%2C-vs-51-a

Ganz unten an der Seite steht Freigaben. Dort drauf drücken. Nicht von dem Hinweis, Ihre Suche ergab kein Ergebnis irritieren lassen. Ansonsten sende mir eine PN. Ich kann die Dokumente per Mail als PDF senden.


Ich wusste schon, dass es unten weiter geht. Wink
Ich dachte nur, dass es so manch einen verwirrt wenn da steht:

Ihre Suche ergab keine Ergebnisse


Hallo und Guten Morgen,

das ist leider so. Die VX wird mehr und mehr überall abgeschrieben. Selbst bei Suzuki selbst... Embarassed Nur die VXler hier halten ihr eisern die Treue... Very Happy
Gruß
Joachim
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UweS
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 08:10:22    Titel: Antworten mit Zitat
 
Jose28 hat Folgendes geschrieben:
Nachtrag noch zu Michelin. Dort gibt es aktuell für die VX eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen für Reifen bis DOT19 und eine Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen ab DOT 20, also 2 verschiedene.
Gruß
Joachim


Yes, ist bekannt.
Aber wie ich schon schrieb, Zeitnah, nicht sofort.
Die Neuerrungen werden vom Scheff eingetragen. Der arme Kerl wird momentan ganz schön mit Daten versorgt, muss man erst mal Zeit finden das umzusetzen. Wink

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Frank_#62
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 18:22:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
UweS hat Folgendes geschrieben:

https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/7079
Dies ist die neue Herstellerbescheinigung, also für Reifen ab DOT 20.
Hier steht unten im Absatz 4 noch einmal alles drin warum die ABE erlischt und der Reifen Eingetragen werden muss.

Die Angaben zur originalen Bereifung sind dort leider falsch
Ich weiß ja nicht wie pingelig die einzelnen TÜV Prüfer darauf reagieren?
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 18:49:35    Titel: Antworten mit Zitat
 
Frank_#62 hat Folgendes geschrieben:
UweS hat Folgendes geschrieben:

https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/7079
Dies ist die neue Herstellerbescheinigung, also für Reifen ab DOT 20.
Hier steht unten im Absatz 4 noch einmal alles drin warum die ABE erlischt und der Reifen Eingetragen werden muss.

Die Angaben zur originalen Bereifung sind dort leider falsch
Ich weiß ja nicht wie pingelig die einzelnen TÜV Prüfer darauf reagieren?


Shocked Ich wusste garnicht, dass unsere gute alte VX so schnell sein kann. Laughing
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Jürgen

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UweS
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 22, 2020 19:55:10    Titel: Antworten mit Zitat
 
Danke Frank, guter Hinweis.
Ist mir gar nicht aufgefallen.
Da geht morgen gleich mal eine Anfrage an Michelin raus.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Jose28
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BeitragVerfasst am: So Aug 23, 2020 03:34:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
UweS hat Folgendes geschrieben:
Danke Frank, guter Hinweis.
Ist mir gar nicht aufgefallen.
Da geht morgen gleich mal eine Anfrage an Michelin raus.

Gruß aus Mittelerde
Uwe



Hallo Frank, Wupper-Joe und Uwe,

ich vermute mal, dass die Damen und Herren bei Michelin noch im Vorschulalter waren, als die ,,alten Schlappen´´ der VX en vogue waren. Wer kann schon mit Reifen vorn 110/80-18 und Reifen hinten 150/70 B17 heutzutage was anfangen. Aber eine Nachfrage bei Michelin ist es trotzdem wert. Und nein Wupper-Joe, die VX ist schnell, aber das 270km/h Limit der ZR Reifen erreicht sie auch nicht, bei Rückenwind, Bergab und wenn ein Porsche schiebt nicht. Mit Höchstgeschwindigkeit meinen die, die bauartspezifische Höchstgeschwindigkeit der VX und nicht der Reifen. Also bei rund 180 km/h bzw. was im Schein steht. Bei meiner steht 184... Very Happy

Gruß
Joachim
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bsk86
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BeitragVerfasst am: So Aug 23, 2020 13:03:58    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo zusammen,

ich bin schon lange stiller Mitleser und fahre eine 93er VX mit echten 42t km auf dem Tacho Smile

Nachdem ich das Thema hier verfolgt habe, habe ich mal in meiner Zulassungsbescheinigung geschaut. Da stehen die Reifengrößen und der Satz "REIFENFABRIKATIONSBINDUNG GEM BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN".
Aber es ist kein Reifenmodell aufgelistet. Bisher kannte ich es so, dass dann auch die einzelnen Modelle, die gefahren werden dürfen, mit in der Zulassungsbeschenigung stehen.

Was steht bei euch drin? Eine Betriebserlaubnis habe ich ja nicht in gedruckter Form Very Happy Was darf ich nun legal fahren?

Gruß,
Bernd
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UweS
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BeitragVerfasst am: So Aug 23, 2020 14:51:31    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Bernd,
also es gibt aktuell 3 Möglichkeiten.

1
Wenn du Reifen bis DOT 19 drauf hast reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Ein direktes Eintragen des Fabrikats ist nicht notwendig.

2
Bei Reifen ab DOT 20 brauchst du die Herstellerbescheinigung vom Reifenhersteller und musst zum TÜV zur Abnahme. Mit dieser Abnahmebescheinigung wird dann dieser Reifen auf der KFZ Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

3
Du lässt dir die Fabrikationsbindung austragen so wie das WupperJoe gemacht hat. Ob das alle Prüfdienste so anbieten gilt noch zu klären.
Dann kannst du jeden Reifen fahren der den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entspricht.

Welche Reifen aktuell per Bescheinigungen angeboten werden kannst du der Liste unter "Support" und dann "Reifenfreigaben" entnehmen.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Jose28
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BeitragVerfasst am: Mo Aug 24, 2020 03:31:58    Titel: Reifeneintrag Antworten mit Zitat
 
@ Bendt - das ist selten, dass in den Papieren kein spezifischer Reifen steht. Bei stehen die alten Metzeler Schlappen drin... Embarassed

@ Uwe - das ganze unsägliche und dämliche Theater geht mir gehörig auf den Sack. Ich geh doch nicht zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Mit Maske und allen erforderlichen Corona Regeln... Bei unserer Zulassungsstelle ist regelmäßig ein 100m Stau im Freien, seit Corona. Da lass ich den Bock lieber stehen od. kauf mir ne Vespa...

Nein - Vespa ist noch zu früh... aber ich bin ernsthaft dabei, mir Reifen mit 19er DOT zu beschaffen. Ist sehr schwierig, aber ich bin da dabei und mir wird das auch gelingen. Dann habe ich erstmal wieder meine Ruhe. Denn ein hinterer Reifen hält bei mir 2-3 Jahre. Ein vorderer 5-6 Jahre...

Gruß
Joachim
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BeitragVerfasst am: Mo Aug 24, 2020 12:38:56    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Uwe,

ich gebe ja zu mir ist das auch zu viel aber es ist eben so.

Wie ist das eigentlich =
ich gehe zu dem Reifenhändler meines Vertrauens. Gebe ihm Vordere/Hintere VX felgen oder nur 1 Hintere wie schon öfters passiert (ist auch bald wieder soweit denke mal 2021 bin ich wieder dran)

Ich Sag ihm ich hätte da gern "abc" reifen drauf (Heidenau.. Dunlop.... P3/2 mix was ich gerade möchte wie auch schon mehrfach so geschehen)

Macht der das weiter so ohne mir einen Hinweis zu geben ? Oder Bremsen die mich da schon aus und wollen den Schein sehen mit Eintragung etc.....?

Ich überlege nämlich = das einfach zu ignorieren den ganzen kram.

Ja ich weiß = Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Gruß
Peter
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Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752)
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