Wie sich der 10- er wohl auf den Spritverbrauch auswirkt....
Gar nicht - da verboten. Anderenfalls hast Du innerhalb kürzester Zeit massive Vergaser-Schäden.
[quote:4e414cfe02="Eulenspiegel"][
Nein, wir haben kein E10 - und kein E5. Item, die VX ist nicht für E10 freigegeben, was für mich mit "verboten" gleichzusetzen ist. Wink[/quote:4e414cfe02]
Moin,
liefer doch mal Quellen, Eule und zwar verläßliche für diese Thesen.
Das einzige Statement von SUZUKI, das ich bisher gelesen habe, kam vom Andy am 24.01.2011:
"vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verträglichkeit von E10-Kraftstoff.
Alle SUZUKI Motorräder und ATV ab Modelljahr 2002 sind uneingeschränkt für den Betrieb mit E10-Kraftstoff freigegeben.
Ab Modelljahr 1992 gilt dies für die meisten Modelle wie aus unserer Liste im Anhang ersichtlich.
Dort nicht gelistete Typen der Modelljahre 1992 bis 2001 besitzen die eingeschränkte Freigabe.
Eingeschränkte Freigabe bedeutet:
Die Verwendung von E10 ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nicht mit mehr als 5% Ethanol im Kraftstoff für längere Zeit (mehr als 1 Monat) abgestellt werden.
Modelle bis einschließlich 1991 besitzen keine E10-Freigabe.
Für die VX 800 bedeutet dies, dass alle Fahrzeuge ab der Fz-Ident-Nr. VS51B-103189 die eingeschränkte Freigabe besitzen.
Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH"
Zwischen einer "eingeschränkten Freigabe" durch SUZUKI und einem eingebildeten Verbot durch Eule besteht eine gewisse Differenz. Also, klär' uns mal auf, Eule.
H.F.[/quote:4e414cfe02]
Habe mal auf der Suzuki-Webseite nach der E10-Freigabe gesucht und die Freigabe im Zusammenhang mit der VX800 nicht gefunden.
Auch keine Fabriknummern.
Denn mit meiner VS51B104309 wäre E10 möglich, gibt hier auch genügend Angebote.
Oder bin ich blind?
http://motorrad.suzuki.de/fileadmin/user_upload/suzuki/pdf/Sonstiges/E10_MC_ATV_101104.pdf
Aber ich habe mal eine Mal an Suzuki geschickt, vielleicht geht es ja doch.
-- Thomas