§ 21 , Neuzulassung nach mehr als 18 Monaten

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S_P_I_R_I_T
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§ 21 , Neuzulassung nach mehr als 18 Monaten

Beitrag von S_P_I_R_I_T »

ich wusste nicht ganz wohin mit diesem Beitrag :roll: :roll:
Bitte evtl. verschieben


Auszug aus der Zeitung „promobil“ Ausgabe 3/2007

5 Jahre stand das Reisemobil im Garten der Nachbarn, zwar leidlich gepflegt, aber kaum standesgemäß genutzt. Die Familie hatte das gute Stück geerbt, aber nicht so recht gewusst, ob verkaufen oder doch behalten. Durch Zufall fand sich jetzt doch ein Interessent. Schließlich war der Zustand noch ziemlich passabel. Doch der TÜV war natürlich längst abgelaufen. Kein Problem.

Denn während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um solche Dornröschen wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, si reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung.
[color=red:3ddb547a8c]No plan is a good plan[/color:3ddb547a8c]
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OttmarX
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Beitrag von OttmarX »

Das ist ja für die "Alteisen"-Verwerter ziemlich interessant. :)
Ich werde das auch mal im SR-Forum verbreiten.
Mit 66 Jahren....
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