Seltsam

Antworten
Wolfgang
VX-Geselle
Beiträge: 269
Registriert: Do Jan 01, 2004 00:00:00
Wohnort: Freiburg i. Br.

Seltsam

Beitrag von Wolfgang »

Salli,

in den neuen Deutschen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II) steht nur noch:

ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Wer will das bei einer Fahrzeug- und Personenkontrolle kompetent beurteilen?

Ist das jetzt (sozusagen) ein Freibrief?

Könnte bei der nächsten Tour ja Felgen mit Stollenreifen aufziehen :?: :?: :?:

So wot?
Wolfgang
Eile mit Weile -
du kommst noch früh genug zu spät
Mirco
VX-Meister
Beiträge: 635
Registriert: Mo Jun 30, 2003 23:00:00
Wohnort: Paris

Beitrag von Mirco »

Moin,

meines Wissens ist doch das Problem, das im neuen Fahrzeugschein nur noch die Originalfreigaben explizit aufgeführt sind.

Würde jetzt annehmen, daß das bei der VX die alten Metzeler sind.

Beim Auto wurde mir seitens der Zulassungsstelle gesagt, ich solle wegen der Freigaben meiner Sonderbereifung den alten ungültigen Fahrzeugschein im Handschuhfach mitführen, auf dem auch die zusätzlichen Freigaben eingetragen sind.

Ansonsten müßte man immer explizit die Herstellerfreigabe für Reifentyp und Felgentyp für das KFZ mitführen.

Also im Grunde genau das Gegenteil eines Freibriefs.

Grüße,

Mirco
Benutzeravatar
OttmarX
VX-Meister
Beiträge: 765
Registriert: Sa Jul 22, 2006 04:45:53
Wohnort: Erftstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von OttmarX »

Bei der Ummeldung meiner Skorpion hat die Frau von der Zulassungs-
Stelle eine Kopie des alten Briefes gemacht und diesen abgestempelt.
Ich habe jetzt also sozusagen 2 Briefe.

Wobei ich die Kopie nicht mitnehme, sondern zuhause liegen habe.
Sollen sie mir doch eine Mängelkarte geben... Abnehmen werden sie
mir die Reifen eh nicht. Abgesehen davon habe ich noch nie erlebt,
dass einer von der (grünen) Rennleitung Reifen moniert hat, solange
die nicht durch ungewöhnliches Format auffallen....
Mit 66 Jahren....
Wolfgang
VX-Geselle
Beiträge: 269
Registriert: Do Jan 01, 2004 00:00:00
Wohnort: Freiburg i. Br.

Beitrag von Wolfgang »

und was heißt jetzt:

ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

:?: :?: :?:

Vor allem: Was bedeutet G:242 :?:

Ich habe leider keine Ahnung. Was meint vor allem der TÜV dazu :o

Viele Grüße
Wolfgang
Eile mit Weile -
du kommst noch früh genug zu spät
Antworten