in den neuen Deutschen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II) steht nur noch:
ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
Wer will das bei einer Fahrzeug- und Personenkontrolle kompetent beurteilen?
Ist das jetzt (sozusagen) ein Freibrief?
Könnte bei der nächsten Tour ja Felgen mit Stollenreifen aufziehen
So wot?
Wolfgang