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S_P_I_R_I_T
VX-König


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BeitragVerfasst am: Mi Sep 04, 2019 13:43:21    Titel: Info zu Reifenwahl / Eintragungen / Freigaben Antworten mit Zitat
 
Zur Info

https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-%21%21%21.html?id=41&fbclid=IwAR1o_3klc4wvoLG8BBGPXUQiGszxHGHMgue1Dmw6KcBsJRKBADKmEyEx2lc
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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2020 20:59:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
moin Leute,
ich ergänze hier mal ...

WICHTIGE Info:

https://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_%C3%84nderungen_2020/1080p.mp4

Gruß
Andi
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Gernot
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2020 20:28:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
Dass Herr Scheuer und Konsorten bescheu... sind, wusste ich ja schon lange. Twisted Evil

Dass die Burschen sich aber derartigen Schwachsinn ausdenken, was die Reifenfreigaben angeht, überstieg bislang meine Fantasie... Shocked

Ich freue mich schon aufs nächste Mal Reifen aufziehen, wenn ich anschließend zum TÜV darf, um die eintragen zu lassen, vorausgesetzt, der TÜVler hat nen guten Tag und will auch. Rolling Eyes

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko.... könnte! Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad
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Pit460
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2020 22:57:08    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Andi, sehr interessant, hatte es irgendwann schon mal gehört aber wieder verdrängt.
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Gruß, Peter
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struppi
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2020 22:58:12    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo S_P_I_R_I_T,
ich hab meine VX erst seit November letzten Jahres, neuer Fahrzeugschein Teil 1 +2 natürlich bekommen. Unter K steht bei mir weder eine ABE noch ein E, da ist nur ein --.
Kannst Du mir sagen was das bedeutet?
Reifenbindung Metzler ist eingetragen.
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Gruß
Steffen

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Meine History: MZ ES 150, MZ TS 250, MZ ETZ 250
Jawa 360 und nun Suzi VX 800

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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 01:51:57    Titel: Antworten mit Zitat
 
struppi hat Folgendes geschrieben:
.... Unter K steht bei mir weder eine ABE noch ein E, da ist nur ein --.
Kannst Du mir sagen was das bedeutet?
Reifenbindung Metzler ist eingetragen.


Nach meinem Verständnis ist dann die Reifenbindung gültig...
Eintragung ab DOT XX 2020 nach §21.... oder weniger fahren

Was mich anbelangt werde ich nächste Woche mal meinen Tüv-Onkel befragen ob er die Reifenbindung bei der VFR 750 austrägt.
Denn ich habe das gleiche Problem.

Hab gerade neue Reifen bestellt...
Mal gucken welche Reifen ich bekommen .. 2019er oder schon 2020er.

alles auch ganz gut nachlesbar hier ->
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Gruß
Andi
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Pit460
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 11:25:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
Auszug aus dem ADAC Text:

Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, sollte sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein
abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen üblicherweise bei
den einzelnen Motorradfahrten nicht mitgeführt werden. Details hierzu sind den Unbedenklichkeitserklärungen selbst zu entnehmen. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,….) und/oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert.

Also, ändert sich doch nichts, oder?
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Gruß, Peter
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PAMVMeyer
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 11:36:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nettes Thema.. noch netteres Video.
Bei meinen beiden VX en ist unter K
1x F399*
und
1x F399*02
hinterlegt.
Was das bedeutet ist mir wirklich egal. DOT ist natürlich bei beiden nicht 2020 nächstes Jahr ist evtl. 1 VX wieder mit neuem Gummis dran. Und auch dann ist mir das Egal.
ich freu mich auf den TÜV besuch der dann mal ansteht + ggf. auf nette Diskussionen. Ich kann mich voll Super Dumm stellen. Denke mal das wird total Unterschiedlich sein von TÜV Mensch zu TÜV Mensch unterschiedlich. Der eine macht ein Fass auf.. der andere macht nix... ?!?! oder so...

Ja ja = Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... bla blub.
Es ist mir aber wirklich Egal.
Hat ja alles mal eine Grenze man muss ja nicht jedes Spiel mitspielen aber klar ggf. mit den Konsequenzen in dem Irrenhaus Deutschland dann leben.. Smile

Gruß
Peter
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joerg#107
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 17:50:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Da mich diese Thematik mit den Reifenfreigaben etwas verunsichert hatte, war ich im Januar beim Händler meines Vertrauens, um mir ein paar Reifensätze mit DOT aus 2019 zu bestellen.

Dieser hatte mit dem örtlichen TÜV und Dekra schon ausgiebige Gespräche zu diesem Thema.

Aussage war dabei immer Folgende:
Es werden keine Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Reifenherstellern oder Motorradherstellern akzeptiert, wenn die Reifengröße/Reifendimension in der Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Reifengröße/Reifendimension in den Fahrzeugpapieren abweicht. Differenzen wie Radialreifen zu Diagonalreifen, ein höherer Geschwindigkeitsindex oder höherer Tragfähigkeitsindex spielen hierbei keine Rolle.

In den geposteten Links ist dazu auch Nichts zu finden, was etwas Anderes aussagt.

Mir ist bisher allerdings keine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung für die VX800 bekannt, bei der auf eine andere Größe als die eingetragene „110/80-18“ für Vorne und die „150/70-17“ Hinten angegeben wird.

Was veranlasst euch zu der Annahme, dass diese Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die VX800 ihre Gültigkeit verlieren könnten?

Gruß,
Jörg107
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PAMVMeyer
VX-König


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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 18:34:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Weil du dann (nach dem Video) nur noch
Metzeler ME33 Laser/ME 55 A (die Originalbereifung) Fahren dürfen sollst.. die es schon länger nicht mehr gibt.
Alles andere = eintragen lassen
So ist es bei mir eindeutig angekommen.
Aber wie gesagt = mir Egal.. und ich kann mich super Dumm stellen.... Smile
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UweS
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 20:44:17    Titel: Antworten mit Zitat
 
joerg#107 hat Folgendes geschrieben:
Differenzen wie Radialreifen zu Diagonalreifen, ein höherer Geschwindigkeitsindex oder höherer Tragfähigkeitsindex spielen hierbei keine Rolle.

Also zu diesem Thema hab ich von einem Techniker der Firma Bridgestone eine andere Aussage bekommen.
Hier meinen letzten Mail Kontakt mit Bridgestone:

UweS hat Folgendes geschrieben:
Moin Gemeinde,
hatte mal wieder Kontakt mit Bridgestone.
Leider ohne Erfolg.

Hier die Aussage des Technikers:

Guten Morgen Herr Schlott

Es gibt eigentlich nicht viel Neues
Die Technischen Dienste haben bisher kein Statement erstellt, welcher Art die Gutachten sein sollen

Die Praxis ist bis jetzt so, dass unsere alte Unbedenklichkeitsbescheinigung (URB) (noch) als Arbeitsgrundlage dient

Der Umfang der Prüfung ist aber dem Ermessen des Mitarbeiters frei überlassen.

Bei Bauart – oder Grössenänderung ist in jedem Fall die Eintragung erforderlich

Eigentlich erst ab Ware mit DOT 2020, aber die Praxis zeigt hier ein anderes Gesicht

Alles in allem sehr unbefriedigend

Wir schreiben demnächst in die Bescheinigungen die Erstausrüstungsgrössen und Bauart

Deshalb gibt es keine Erweiterung der URB der VX auf Radialreifen wie T31


BT46 haben wir nur als Hinterrad , die vorläufige Ergänzung anbei


Tja, das ist der Stand.
Anbei noch ein Link zum BT 46, welchen es allerdings ja nur für hinten gibt,
Rolling Eyes

https://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/battlax/bt-46/tyre-sizes/

und die aktuelle Reifenfreigabe des BT 45 und BT 46 in Kombination.



joerg#107 hat Folgendes geschrieben:
Was veranlasst euch zu der Annahme, dass diese Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die VX800 ihre Gültigkeit verlieren könnten?

Ich nehme nicht an das die bisherigen Bescheinigungen nicht mehr gelten. Ich habe Bedenken das die Reifenhersteller, aktuell aus Unsicherheit, keine neuen Bescheinigungen ausstellen. Den T31 von Bridgestone z.B. gibt es exakt in den Größen die unsere VXen benötigen, trotzdem Bescheinigen sie nur den BT45 und jetzt auch den BT46, allerdings gibt's den nur passend für Hinten. Diese Bescheinuigung ist vor allem vom 05.02.2020.
Für mich alles etwas Sinnbefreit.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Ronni
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 21:42:25    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin

Jungs macht euch nicht verrückt - solange nichts an der Größe der in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Reifen geändert wird ist alles pille-palle!!!

So mir bekannt wird auch die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr praktiziert.

Solange die Reifen die genaue Größe, Geschwindigkeits und Lastindex haben ist alles OK.

Da sieht das bei meiner Guzzi schon um einiges schlechter aus!
Die wurde damals mit einem 170ziger Reifen homologisiert,
obwohl fast alle anderen Mopeds mit einem 180ziger fahren.
Natürlich gibt es auch eine entsprechende "Freigabe"...

Mein TÜV-Onkel ist da aber tiefenentspannt.
Die finden die Praxis auch nicht gerade toll und verhalten sich da wohl sehr kooperativ, wurde mir zumindest so signalisiert.
Mal sehen - im April wird es sich dann zeigen...
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2020 22:10:33    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo liebe VXer Smile Reifen mein Fachgebiet !!Aber ich habe keine Ahnung.
Wenn ich mir neue Reifen für meine VX kaufe sollte die Reifengrösse passen.
Wenn Reifenbindung eingetragen ist reicht eine Unbedendenk Bescheinigung. So kann ich vorn Michel und hinten Metz fahren.Kein Problem..Nur die grösse muss passen..Das zählt heute und auch morgen. Very Happy Very Happy Very Happy Möchte ich wegen(optik)einen grösseren Hinterreifen fahren bekomme ich von etlichen Reifenherstellern eine Freigabe für mein Motorrad. Question Question Question Question Kein Problem..Nur leider braucht der Reifen auch die richtige Felge..Bummm!!
Es ist nicht der Reifen sondern das Rad in dem sich der Hamster dreht Wink Wink Wink Wink Wink Wink
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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Fr Feb 28, 2020 17:53:23    Titel: Antworten mit Zitat
 
@Ronni
@Willi

seit 1.1.2020 und mit Reifen die ab 2020 hergestellt sind ist das anders .....

jedenfalls wenn es sich beim Moped um eins handelt was noch eine "alte" ABE hat und keine EG zulassung...

lest einfach mal den Link vom ADAC - oder ruft doch mal beim Tüv an ....

Gruß
Andi
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr Feb 28, 2020 18:59:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wer Reifen auf seiner Maschine montieren lässt, die nicht den nominellen Vorgaben der Typzulassung des Fahrzeugs entsprechen und die außerdem in der Praxis breiter oder schmaler ausfallen als die Normvorgaben der zugelassen Reifendimension, riskiert trotz vorliegender
Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers den Fortbestand der Betriebserlaubnis seiner Maschine. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis muss die abweichende
Reifendimension gesondert abgenommen werden (StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4). Selbst wenn
die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Anschein nach keine offizielle Gültigkeit mehr hat,
dürfte sie in den meisten Fällen als Grundlage für die Begutachtung zur Wiedererlangung der
Betriebserlaubnis dienen.
Auch diese Änderung ist gültig für Reifen, die nach dem 31.12.2019 gefertigt werden. Ab 2015
soll dieser Regelung für alle Reifen gelte
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Wochenendfan
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BeitragVerfasst am: Fr Jan 06, 2023 17:12:33    Titel: Antworten mit Zitat
 
Gernot hat Folgendes geschrieben:
Dass Herr Scheuer und Konsorten bescheu... sind, wusste ich ja schon lange. Twisted Evil

Dass die Burschen sich aber derartigen Schwachsinn ausdenken, was die Reifenfreigaben angeht, überstieg bislang meine Fantasie... Shocked

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mh ich kann dich da total nachvollziehen.
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