Autor |
Nachricht |
S_P_I_R_I_T VX-König
Anmeldedatum: 30.09.2003 Beiträge: 1348 Wohnort: 53881 EU
|
|
Nach oben |
|
|
S_P_I_R_I_T VX-König
Anmeldedatum: 30.09.2003 Beiträge: 1348 Wohnort: 53881 EU
|
|
Nach oben |
|
|
Gernot VX-König
Anmeldedatum: 01.03.2003 Beiträge: 1077 Wohnort: Karlsruhe
|
Verfasst am: Mi Feb 26, 2020 19:28:53 Titel: |
|
|
Dass Herr Scheuer und Konsorten bescheu... sind, wusste ich ja schon lange.
Dass die Burschen sich aber derartigen Schwachsinn ausdenken, was die Reifenfreigaben angeht, überstieg bislang meine Fantasie...
Ich freue mich schon aufs nächste Mal Reifen aufziehen, wenn ich anschließend zum TÜV darf, um die eintragen zu lassen, vorausgesetzt, der TÜVler hat nen guten Tag und will auch.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko.... könnte! |
|
Nach oben |
|
|
Pit460 VX-Geselle
Anmeldedatum: 24.02.2018 Beiträge: 274 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: Mi Feb 26, 2020 21:57:08 Titel: |
|
|
Hallo Andi, sehr interessant, hatte es irgendwann schon mal gehört aber wieder verdrängt. _________________ Gruß, Peter |
|
Nach oben |
|
|
struppi VX-Geselle
Anmeldedatum: 09.11.2019 Beiträge: 274 Wohnort: Brandenburg
|
Verfasst am: Mi Feb 26, 2020 21:58:12 Titel: |
|
|
Hallo S_P_I_R_I_T,
ich hab meine VX erst seit November letzten Jahres, neuer Fahrzeugschein Teil 1 +2 natürlich bekommen. Unter K steht bei mir weder eine ABE noch ein E, da ist nur ein --.
Kannst Du mir sagen was das bedeutet?
Reifenbindung Metzler ist eingetragen. _________________ Gruß
Steffen
Fahrer 1978
Meine History: MZ ES 150, MZ TS 250, MZ ETZ 250
Jawa 360 und nun Suzi VX 800
|
|
Nach oben |
|
|
S_P_I_R_I_T VX-König
Anmeldedatum: 30.09.2003 Beiträge: 1348 Wohnort: 53881 EU
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 00:51:57 Titel: |
|
|
struppi hat Folgendes geschrieben: | .... Unter K steht bei mir weder eine ABE noch ein E, da ist nur ein --.
Kannst Du mir sagen was das bedeutet?
Reifenbindung Metzler ist eingetragen. |
Nach meinem Verständnis ist dann die Reifenbindung gültig...
Eintragung ab DOT XX 2020 nach §21.... oder weniger fahren
Was mich anbelangt werde ich nächste Woche mal meinen Tüv-Onkel befragen ob er die Reifenbindung bei der VFR 750 austrägt.
Denn ich habe das gleiche Problem.
Hab gerade neue Reifen bestellt...
Mal gucken welche Reifen ich bekommen .. 2019er oder schon 2020er.
alles auch ganz gut nachlesbar hier ->
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Gruß
Andi _________________ No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...
BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2) |
|
Nach oben |
|
|
Pit460 VX-Geselle
Anmeldedatum: 24.02.2018 Beiträge: 274 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 10:25:43 Titel: |
|
|
Auszug aus dem ADAC Text:
Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, sollte sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein
abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen üblicherweise bei
den einzelnen Motorradfahrten nicht mitgeführt werden. Details hierzu sind den Unbedenklichkeitserklärungen selbst zu entnehmen. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,….) und/oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert.
Also, ändert sich doch nichts, oder? _________________ Gruß, Peter |
|
Nach oben |
|
|
PAMVMeyer VX-König
Anmeldedatum: 23.02.2015 Beiträge: 1854 Wohnort: 21614 Buxtehude
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 10:36:03 Titel: |
|
|
Nettes Thema.. noch netteres Video.
Bei meinen beiden VX en ist unter K
1x F399*
und
1x F399*02
hinterlegt.
Was das bedeutet ist mir wirklich egal. DOT ist natürlich bei beiden nicht 2020 nächstes Jahr ist evtl. 1 VX wieder mit neuem Gummis dran. Und auch dann ist mir das Egal.
ich freu mich auf den TÜV besuch der dann mal ansteht + ggf. auf nette Diskussionen. Ich kann mich voll Super Dumm stellen. Denke mal das wird total Unterschiedlich sein von TÜV Mensch zu TÜV Mensch unterschiedlich. Der eine macht ein Fass auf.. der andere macht nix... ?!?! oder so...
Ja ja = Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... bla blub.
Es ist mir aber wirklich Egal.
Hat ja alles mal eine Grenze man muss ja nicht jedes Spiel mitspielen aber klar ggf. mit den Konsequenzen in dem Irrenhaus Deutschland dann leben..
Gruß
Peter _________________ Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752) |
|
Nach oben |
|
|
joerg#107 VX-Lehrling
Anmeldedatum: 17.06.2015 Beiträge: 108
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 16:50:50 Titel: |
|
|
Da mich diese Thematik mit den Reifenfreigaben etwas verunsichert hatte, war ich im Januar beim Händler meines Vertrauens, um mir ein paar Reifensätze mit DOT aus 2019 zu bestellen.
Dieser hatte mit dem örtlichen TÜV und Dekra schon ausgiebige Gespräche zu diesem Thema.
Aussage war dabei immer Folgende:
Es werden keine Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Reifenherstellern oder Motorradherstellern akzeptiert, wenn die Reifengröße/Reifendimension in der Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Reifengröße/Reifendimension in den Fahrzeugpapieren abweicht. Differenzen wie Radialreifen zu Diagonalreifen, ein höherer Geschwindigkeitsindex oder höherer Tragfähigkeitsindex spielen hierbei keine Rolle.
In den geposteten Links ist dazu auch Nichts zu finden, was etwas Anderes aussagt.
Mir ist bisher allerdings keine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung für die VX800 bekannt, bei der auf eine andere Größe als die eingetragene „110/80-18“ für Vorne und die „150/70-17“ Hinten angegeben wird.
Was veranlasst euch zu der Annahme, dass diese Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die VX800 ihre Gültigkeit verlieren könnten?
Gruß,
Jörg107 |
|
Nach oben |
|
|
PAMVMeyer VX-König
Anmeldedatum: 23.02.2015 Beiträge: 1854 Wohnort: 21614 Buxtehude
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 17:34:13 Titel: |
|
|
Weil du dann (nach dem Video) nur noch
Metzeler ME33 Laser/ME 55 A (die Originalbereifung) Fahren dürfen sollst.. die es schon länger nicht mehr gibt.
Alles andere = eintragen lassen
So ist es bei mir eindeutig angekommen.
Aber wie gesagt = mir Egal.. und ich kann mich super Dumm stellen.... _________________ Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752) |
|
Nach oben |
|
|
UweS VX-Meister
Anmeldedatum: 10.05.2008 Beiträge: 951 Wohnort: Bad Homburg
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 19:44:17 Titel: |
|
|
joerg#107 hat Folgendes geschrieben: | Differenzen wie Radialreifen zu Diagonalreifen, ein höherer Geschwindigkeitsindex oder höherer Tragfähigkeitsindex spielen hierbei keine Rolle. |
Also zu diesem Thema hab ich von einem Techniker der Firma Bridgestone eine andere Aussage bekommen.
Hier meinen letzten Mail Kontakt mit Bridgestone:
UweS hat Folgendes geschrieben: | Moin Gemeinde,
hatte mal wieder Kontakt mit Bridgestone.
Leider ohne Erfolg.
Hier die Aussage des Technikers:
Guten Morgen Herr Schlott
Es gibt eigentlich nicht viel Neues
Die Technischen Dienste haben bisher kein Statement erstellt, welcher Art die Gutachten sein sollen
Die Praxis ist bis jetzt so, dass unsere alte Unbedenklichkeitsbescheinigung (URB) (noch) als Arbeitsgrundlage dient
Der Umfang der Prüfung ist aber dem Ermessen des Mitarbeiters frei überlassen.
Bei Bauart – oder Grössenänderung ist in jedem Fall die Eintragung erforderlich
Eigentlich erst ab Ware mit DOT 2020, aber die Praxis zeigt hier ein anderes Gesicht
Alles in allem sehr unbefriedigend
Wir schreiben demnächst in die Bescheinigungen die Erstausrüstungsgrössen und Bauart
Deshalb gibt es keine Erweiterung der URB der VX auf Radialreifen wie T31
BT46 haben wir nur als Hinterrad , die vorläufige Ergänzung anbei
Tja, das ist der Stand.
Anbei noch ein Link zum BT 46, welchen es allerdings ja nur für hinten gibt,
https://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/battlax/bt-46/tyre-sizes/
und die aktuelle Reifenfreigabe des BT 45 und BT 46 in Kombination.
|
joerg#107 hat Folgendes geschrieben: | Was veranlasst euch zu der Annahme, dass diese Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die VX800 ihre Gültigkeit verlieren könnten? |
Ich nehme nicht an das die bisherigen Bescheinigungen nicht mehr gelten. Ich habe Bedenken das die Reifenhersteller, aktuell aus Unsicherheit, keine neuen Bescheinigungen ausstellen. Den T31 von Bridgestone z.B. gibt es exakt in den Größen die unsere VXen benötigen, trotzdem Bescheinigen sie nur den BT45 und jetzt auch den BT46, allerdings gibt's den nur passend für Hinten. Diese Bescheinuigung ist vor allem vom 05.02.2020.
Für mich alles etwas Sinnbefreit.
Gruß aus Mittelerde
Uwe
|
|
Nach oben |
|
|
Ronni VX-Meister
Anmeldedatum: 31.08.2003 Beiträge: 670 Wohnort: Bremen
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 20:42:25 Titel: |
|
|
Moin
Jungs macht euch nicht verrückt - solange nichts an der Größe der in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Reifen geändert wird ist alles pille-palle!!!
So mir bekannt wird auch die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr praktiziert.
Solange die Reifen die genaue Größe, Geschwindigkeits und Lastindex haben ist alles OK.
Da sieht das bei meiner Guzzi schon um einiges schlechter aus!
Die wurde damals mit einem 170ziger Reifen homologisiert,
obwohl fast alle anderen Mopeds mit einem 180ziger fahren.
Natürlich gibt es auch eine entsprechende "Freigabe"...
Mein TÜV-Onkel ist da aber tiefenentspannt.
Die finden die Praxis auch nicht gerade toll und verhalten sich da wohl sehr kooperativ, wurde mir zumindest so signalisiert.
Mal sehen - im April wird es sich dann zeigen... _________________ 10 inch wheel driver
nach 50.000 km nun ohne VX
Ronni - Bremen |
|
Nach oben |
|
|
Willi Nagel VX-König
Anmeldedatum: 17.05.2008 Beiträge: 1436 Wohnort: 32289 Rödinghausen
|
Verfasst am: Do Feb 27, 2020 21:10:33 Titel: |
|
|
Hallo liebe VXer Reifen mein Fachgebiet !!Aber ich habe keine Ahnung.
Wenn ich mir neue Reifen für meine VX kaufe sollte die Reifengrösse passen.
Wenn Reifenbindung eingetragen ist reicht eine Unbedendenk Bescheinigung. So kann ich vorn Michel und hinten Metz fahren.Kein Problem..Nur die grösse muss passen..Das zählt heute und auch morgen. Möchte ich wegen(optik)einen grösseren Hinterreifen fahren bekomme ich von etlichen Reifenherstellern eine Freigabe für mein Motorrad. Kein Problem..Nur leider braucht der Reifen auch die richtige Felge..Bummm!!
Es ist nicht der Reifen sondern das Rad in dem sich der Hamster dreht _________________ Keine Schwächen zeigen
NTV 650 und nun auch noch ZZR 1100 |
|
Nach oben |
|
|
S_P_I_R_I_T VX-König
Anmeldedatum: 30.09.2003 Beiträge: 1348 Wohnort: 53881 EU
|
Verfasst am: Fr Feb 28, 2020 16:53:23 Titel: |
|
|
@Ronni
@Willi
seit 1.1.2020 und mit Reifen die ab 2020 hergestellt sind ist das anders .....
jedenfalls wenn es sich beim Moped um eins handelt was noch eine "alte" ABE hat und keine EG zulassung...
lest einfach mal den Link vom ADAC - oder ruft doch mal beim Tüv an ....
Gruß
Andi _________________ No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...
BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2) |
|
Nach oben |
|
|
Willi Nagel VX-König
Anmeldedatum: 17.05.2008 Beiträge: 1436 Wohnort: 32289 Rödinghausen
|
Verfasst am: Fr Feb 28, 2020 17:59:03 Titel: |
|
|
Wer Reifen auf seiner Maschine montieren lässt, die nicht den nominellen Vorgaben der Typzulassung des Fahrzeugs entsprechen und die außerdem in der Praxis breiter oder schmaler ausfallen als die Normvorgaben der zugelassen Reifendimension, riskiert trotz vorliegender
Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers den Fortbestand der Betriebserlaubnis seiner Maschine. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis muss die abweichende
Reifendimension gesondert abgenommen werden (StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4). Selbst wenn
die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Anschein nach keine offizielle Gültigkeit mehr hat,
dürfte sie in den meisten Fällen als Grundlage für die Begutachtung zur Wiedererlangung der
Betriebserlaubnis dienen.
Auch diese Änderung ist gültig für Reifen, die nach dem 31.12.2019 gefertigt werden. Ab 2015
soll dieser Regelung für alle Reifen gelte _________________ Keine Schwächen zeigen
NTV 650 und nun auch noch ZZR 1100 |
|
Nach oben |
|
|
Wochenendfan VX-Rookie
Anmeldedatum: 22.12.2022 Beiträge: 7
|
Verfasst am: Fr Jan 06, 2023 16:12:33 Titel: |
|
|
Gernot hat Folgendes geschrieben: | Dass Herr Scheuer und Konsorten bescheu... sind, wusste ich ja schon lange.
Dass die Burschen sich aber derartigen Schwachsinn ausdenken, was die Reifenfreigaben angeht, überstieg bislang meine Fantasie...
Ich freue mich schon aufs nächste Mal Reifen aufziehen, wenn ich anschließend zum TÜV darf, um die eintragen zu lassen, vorausgesetzt, der TÜVler hat nen guten Tag und will auch.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko.... könnte! |
mh ich kann dich da total nachvollziehen. |
|
Nach oben |
|
|
r103 VX-Rookie
Anmeldedatum: 17.08.2024 Beiträge: 15 Wohnort: 86438 Kissing
|
Verfasst am: Sa Sep 07, 2024 10:11:52 Titel: |
|
|
Wahrscheinlich seid ihr mit dem Thema schon durch.
Hier nur meine Meldung, ich habe den BT46 gerade eintragen lassen.
War gar kein Problem. Der TÜV Mann hatte gar kein Verständnis für das politische Theater und ist auch nicht gefahren. Er hat die Daten der Freigabe übernommen und gut wars.
Allerdings bin ich jetzt 118,50€ ärmer. Und zur Zulassungsstelle muss ich noch.
Das nur weil der Scheuer wohl wieder seine Lobbygruppen bedient hat. _________________ VX 800 BJ 92 61 PS
KTM 890 SMT |
|
Nach oben |
|
|
Dieter VX-König
Anmeldedatum: 13.08.2012 Beiträge: 1064 Wohnort: Dortmund
|
|
Nach oben |
|
|
S_P_I_R_I_T VX-König
Anmeldedatum: 30.09.2003 Beiträge: 1348 Wohnort: 53881 EU
|
Verfasst am: So Sep 08, 2024 16:46:53 Titel: |
|
|
Dieter hat Folgendes geschrieben: | ...
Wäre auch schön wenn ein Admin den Beitrag aus der Plauderecke zu den Reifen verschieben könnte:
.... |
erledigt _________________ No plan is a good plan
Fährste quer, siehste mehr ...
BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2) |
|
Nach oben |
|
|